Österreich - Quellensteueranträge

Angleichung der Verjährungsfrist in Österreich

Zürich, Jan 2023

Mit Abgabenänderungsgesetz 2022 welches am 01.01.23 in Kraft trat hat die österreichische Steuerbehörde die Ungleichbehandlung in puncto Verjährungsfristen für Quellensteuer-Rückerstattungsanträge aufgehoben.

Bis Ende 2022 war die Verjährungsfrist für Rückerstattungsanträge der österreichischen Quellensteuer für deutsche Antragsteller 4 Jahre ab Folgejahr und hingegen war die offizielle Verjährungsfrist 5 Jahre ab Folgejahr. Da das DBA zwischen Deutschland und Österreich jünger war als die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren, wurde für Deutsche Antragsteller die DBA-Frist von 4 Jahren angewendet.

Diese Ungleichbehandlung wurde nun von der österreichischen Steuerbehörde korrigiert. Für österreichische Dividendenerträge ab dem 01.01.2023 können nun deutsche Investoren von einer 5 Jahresfrist profitieren.

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