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Österreich - Steuerliche Zurechnung der Dividende am HV-Tag minus eins

Zürich, Apr 2023

Mit der Rechtsprechung des österreichischen Verwaltungsgerichtshof (Ro2022/13/0002) wurde, entgegen der marktüblichen Handhabung, die steuerliche Zurechnung einer Dividende «geklärt». Diese Entscheidung hat einen erheblichen Einfluss auf die Rückerstattungsanträge für österreichische Quellensteuer auf Dividenden. Seit diesem Entscheid kann nur der derjenige die österreichische Abzugsteuer zurückfordern, der zur Hauptversammlung wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere war. Somit ist der Depotbestand am Vortag der Hauptversammlung (HV-Tag -1) für die Rückerstattungsberechtigung relevant. Aufgrund dieser neuen Regelung und der Tatsache, dass in Österreich zwischen dem Tag der Hauptversammlung und dem Trenntermin oft ein bis zwei Wochen vergehen, ergeben sich diverse Fragestellungen: 

- Was ist, wenn der Verkäufer nach HV-Tag, aber bis zum Stichtag (Cum-Tag) teilweise oder alle Wertpapiere verkauft?
- Respektive was ist, wenn der Käufer diese zwar zum Stichtag im Bestand hatte, jedoch nicht zum HV-Tag -1? 
- Wie ist die Sachlage, wenn der Gesamtbestand eines Wertpapiers zu unterschiedlichen Zeitpunkten (vor HV-Tag -1 oder nach HV-Tag-1) gekauft resp. verkauft wurde?

Wir haben diese Fragen gemeinsam mit der österreichischen Steuerbehörde geklärt. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten und wissen wollen, wie komplexe Sachverhalte für den Anwender ganz einfach gelöst werden, wenden Sie sich an uns für eine unverbindliche Live-Demo der modernsten Quellensteuer-Lösung am Markt.

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Andreas Urban
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